Lohntransparenz-Gesetzlein

Seit dem 2018-01-05 ist das Lohntransparenz-Gesetz in Kraft. Bekanntlich soll es ein erster Schritt sein, Differenzen in den Gehältern von Männern und Frauen aufzudecken – da sind andere Länder längst am Ziel, und das nicht erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten.

„In Island trat zu Jahresbeginn ein Gesetz in Kraft, das Unternehmen und staatliche Einrichtungen mit mehr als 25 Mitarbeitern dazu zwingt, Frauen und Männern in gleicher Position dasselbe Gehalt zu zahlen. Die Arbeitgeber müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die Lohnlücke geschlossen haben. Wer den Nachweis erbringt, erhält ein Zertifikat. Gesetzesverstöße werden mit einer Geldstrafe geahndet. Der Inselstaat im Nordatlantik ist damit das erste Land der Welt, das unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern unter Strafe stellt.“

Manuela Schwesig bin ich trotzdem dankbar – sie hat viel mehr gewollt! Und wem verdanken wir die Verzwergung des Gesetzes?

Quelle: RÖVEKAMP; Marie, 2018: Eine Frage des Wertes. Das Lohntransparenz-Gesetz tritt in Kraft. Es soll helfen, Differenzen in den Gehältern von Männern und Frauen aufzudecken. Wie funktioniert das? In: Der Tagesspiegel vom 2018-01-06 (Printversion)