Gleichberechtigung und Christentum

Julian Nida-Rümelin hat in einer Integrationsdebatte daran erinnert: „Den Müttern des Grundgesetzes habe man 1948 im Parlamentarische Rat gesagt, die Gleichberechtigung der Frau widerspreche dem christlichen Menschenbild.“
DERNBACH, Andrea, 2007: Passt die Frau ins Christentum? Grüne und SPD sprechen über Integration, Der Tagesspiegel vom 2007-07-01

Als >Mütter des Grundgesetzes< werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das bundesdeutsche Grundgesetz konzipierten.

Dr. Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand – auch aus eigenen Reihen – die Aufnahme des 2. Absatzes im Artikel 3 Männer und Frauen sind gleichberechtigt in das Grundgesetz durch.

Dr. Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war seit 1919 bis 1962 mit Ausnahme der 12 Jahre des Nationalsozialis-mus ununterbrochen Parlamentsabgeordnete gewesen und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.

Helene Wessel war seit 1949 die Vorsitzende der Zentrumspartei, damit die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland und die erste weibliche Fraktionsvorsitzende. (http://de.wikipedia.org/wiki/Mütter_des_Grundgesetzes)