»Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte«

„Dieser Text ersetzt in seinen ersten beiden Artikeln alle früheren partikularen Inklusionsformen durch den universalistischen Begriff des Menschen und seines Derivats, der Menschenrechte. Freiheit und Gleichheit von Geburt, Unterordnung aller politischen Vereinigungen unter den Erhalt der unveräußerlichen Menschenrechte, Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand – all diese Rechte werden aus der Universalität des Inklusionsfaktors Mensch abgeleitet.“

Quelle: NASSEHI, Armin, 1995: Der Fremde als Vertrauter. Soziologische Beobachtungen zur Konstruktion von Identitäten und Differenzen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 47 (1995), S. 443 – 463 (Überarbeitete Fassung seines Habilitationsvortrages am 10. November 1994, Münster)

Kann man/frau sich vorstellen, dass ein Soziologe in seinem Habilitationsvortrag 1994 den Einbezug aller Menschen in die Erklärung der Menschenrechte von 1798 feiert, von Freiheit und Gleichheit von Geburt, unveräußerlichen Menschenrechten etc. spricht und schreibt, ohne zu wissen, dass diese „Inklusion“ die Exklusion der Hälfte der Menschheit war und dass Olympe de Gouges, als sie mit ihrer »Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin« von ihrem Recht auf Freiheit … und Widerstand Gebrauch machte auf dem Schafott landete?